Das Parlament hat einen Beschluss gefasst:
Der Konsum von Cannabis wird erlaubt! Trotz intensiver Kritik von Seiten der CDU/CSU-Fraktion und Bedenken innerhalb der eigenen Parteien hat die Regierungskoalition die regulierte Freigabe von Cannabis erfolgreich durchgesetzt. Von insgesamt 637 Stimmen fielen 407 Stimmen für die Legalisierung und 226 dagegen aus.Welche Mengen Cannabis sind erlaubt?
Mit Wirkung vom 1. April wird die kontrollierte Ausgabe von Cannabis an Erwachsene gesetzlich erlaubt sein. Das bedeutet: Im privaten Bereich dürfen bis zu 50 Gramm aufbewahrt werden, in der Öffentlichkeit sind es bis zu 25 Gramm (ausreichend für 75 Joints). Für den privaten Anbau sind bis zu drei Pflanzen gestattet. Ab dem 1. Juli ist die Gründung von sogenannten „Cannabis-Clubs“ möglich, in denen Mitglieder Cannabis gemeinsam anbauen und die Ernte untereinander verteilen können.
Ist der Konsum überall gestattet?
Nein. Das Rauchen von Cannabis ist in einem Umkreis von 100 Metern um Schulen, Kindertagesstätten, Spiel- und Sportplätze sowie in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr untersagt.Wie wird der Schutz von Kindern und Jugendlichen gewährleistet?
Ein umfangreiches Informationsprogramm soll über die Risiken von Cannabis für das Gehirn von Personen unter 25 Jahren aufklären. Zudem sollen Präventions- und Unterstützungsangebote für Jugendliche verstärkt werden. Der zuständige Gesundheitsminister Karl Lauterbach betont gegenüber BILD, dass der Schutz von Kindern und Jugendlichen ein zentrales Anliegen des Gesetzes ist. Die Weitergabe von Cannabis an Minderjährige durch organisierte Gruppen soll strenger bestraft werden. Experten aus dem medizinischen Bereich, der Justiz sowie Politiker der Union äußern Bedenken gegen die Legalisierung.
Könnte das Gesetz noch gekippt werden?
Ja. Die Länder haben die Möglichkeit, das Gesetz zur weiteren Verhandlung in den Vermittlungsausschuss zu bringen. Dort könnten die Länder den Prozess verzögern – möglicherweise bis zum Ende der Legislaturperiode. Sollte keine Einigung im Vermittlungsausschuss erzielt werden, erfolgt erneut eine Abstimmung im Bundesrat. Lehnt der Bundesrat das Gesetz mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit ab, muss es zurück an den Bundestag. Dort wäre ebenfalls eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich, um den Einspruch des Bundesrates zu überstimmen, was als unwahrscheinlich gilt.Bayerns Ministerpräsident Markus Söder warnte in BILD, dass bei einer Verweisung an den Vermittlungsausschuss eine starke Opposition mobilisiert werden würde, einschließlich Widerstand aus der SPD, was die Legalisierung zum 1. April 2024 gefährden könnte.